Strengere Buchführungsregeln haben Auswirkung auf das Beleghandling Ihrer GDI-Business-Line Auftragsbearbeitung & Warenwirtschaft
Das BMF konkretisierte und verschärfte die allgemeinen Buchführungsregeln bei den Grundsätzen zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff (GoBD). Das betrifft neben abgesandten Handels- und Geschäftsbriefen, auch Belege wie Angebote, Aufträge und Rechnungen. Die seit 1.1. 2015 geltenden strengeren Regeln werden in den vergangenen Monaten immer mehr zum Mittelpunkt der Vorgehensweise von Betriebsprüfern.
Mit der Zusatzfunktionalität Belegarchivierung/Historie, die in den aktuellen GDI – Business-Line-Versionen enthalten ist, werden die Belege archiviert und bleiben somit GoBD-konform jederzeit im Zugriff und können dem Prüfer vorgelegt werden.
Update-Installation
GDI APP
Die GDI-Zeiterfassungs-App - Buchen via SmartPhone - Jederzeit - Überall
Mit der neuen GDI-Zeiterfassungs-App können Ihre Mitarbeiter völlig mobil und permanent Buchungen vornehmen - ideal für den Außendienst.
Die Buchungen werden unmittelbar in der GDI-Personalzeiterfassung in Ihrer Zentrale gespeichert und angezeigt.
Gepseicherte Salden können sofort auf die Apps (retoure) übertragen werden.
Buchungen können für Mitarbeiter-Gruppen (Kolonnen) geschlossen durchgeführt werden.
Download DownloadDas GDI-Fibu-Cockpit - Unternehmensdaten im Fokus *** Aktion bis 31.03.2015 ***
Mit dem neuen GDI-Fibu-Cockpit erhalten Sie während des laufenden Geschäftsjahres schnell und gezielt Auswertungen über Ihre Kostensituation, Umsatzerlöse, Liquidität und Ihre Ertragslage. Sie erkennen Trends auf Basis topaktueller Statistiken und grafischer Auswertungen. Direkt aus der Finanzbuchhaltung, kompakt auf dem Bildschirm oder dem Windows-Tablet.
Video GDI-Fibu-Cockpit (bitte Ton einschalten):
Das GDI-Fibu-Cockpit - Basis für alle wichtigen Entscheidungen
- Betriebswirtschaftliche Kennzahlen
- Analysen bis auf Belegebene
- Liquidität - Banksalden topaktuell durch Onlinezugriff
- Kurzfristige Erfolgsrechnungen mit Vorjahresvergleichen
- Gewinn- und Verlustrechnung
- Forderungen / Verbindlichkeiten (Offene Posten)
- Grafische Auswertungen
Mit den Pivot-Tabellen können Sie zusätzlich eigene Auswertungen erstellen. Das Modul wird mit dem GDI-Fibu-Cockpit kostenfrei mitgeliefert.
Beratungsgutschein / 25 Jahre Data-Consulting
Laden Sie den Beratungsgutschein herunter, kurz ausfüllen und an DC senden.
Wir werden uns umgehend bzgl. eines Termins mit Ihnen in Verbindung setzten.
Vielen Dank
25 Jahre erfolgreiche Zusammenarbeit
Am 09. Oktober 1989 wurde der Gesellschaftsvertrag notariell beurkundet.
Als alleiniger Geschäftsführer und Gesellschafter wurde Stefan Knoll bestellt.
Mit Eintragung in das Handelsregister beim Amtsgericht Bielefeld wurde die GmbH am 25. Oktober 1989 rechtskräftig.
Elster-Zertifikat ab 2013
Ein Elster-Zertifikat ist eine elektronische Unterschrift, mit der Sie Ihre steuerliche Online-Meldungen an das Finanzamt „unterschreiben“.
Mit diesem Zertifikat authentifiziert sich der Absender einer Datenlieferung. Die Finanzverwaltung kann damit feststellen, wer die eingehenden Steuerdaten versandt hat.
Ab 2013 wird die authentifizierte Übermittlung der Steuerdaten Pflicht.
Das heißt für Sie:
- Umsatzsteuervoranmeldung Januar (Übermittlung am 10.02. bzw. 10.03.2013)
- Zusammenfassende Meldung Januar (Übermittlung am 25.02.2013)
- Einnahme-Überschuss-Rechnung 2012
sind nur noch mit einem gültigen Zertifikat möglich.
Das Elster-Zertifikat wird von der Finanzverwaltung ausgestellt und kann nur online beantragt werden. Das Elster-Online-Portal der Finanzverwaltung erreichen Sie unter:
https://www.elsteronline.de/eportal
Wer sollte das Zertifikat anfordern?
Das Zertifikat kann sowohl für ein Unternehmen ausgestellt werden, als auch für bestimmte Personen. Das Zertifikat wird vom Datenlieferer, also dem Übermittler der Daten benötigt – das kann der Buchhalter eines Unternehmens sein oder der Inhaber eines Buchungsservices. Sie können mit diesem Zertifikat die Daten verschiedener Unternehmen (Mandanten) übermitteln – der Datenlieferer muss nicht identisch sein mit dem Unternehmen, für das Daten übermittelt werden.
Wann sollte das Zertifikat beantragt werden?
Dies kann jederzeit – auch jetzt schon – erfolgen. Denken Sie daran, dass das Zertifikat nicht sofort zur Verfügung steht. Für die Nutzung erhalten Sie nach dem Online-Antrag eine Bestätigungsmail und einen Aktivierungs-Code per Post – erst dann können Sie die Beantragung abschließen und das Zertifikat nutzen.
Kann ein vorhandenes Zertifikat für die Lohnsteuer-Übermittlung verwendet werden?
Ja. Wenn für das Lohnprogramm schon ein Zertifikat zur Verfügung steht, kann dies auch für die Finanzbuchhaltungsdaten verwendet werden.
Welche Zertifikats-Varianten gibt es?
Elster-Basis (kostenlos)
Das Zertifikat ist in einer Datei (Endung .pfx) enthalten und wird einfach auf Ihrem PC gespeichert.
Elster-Spezial (kostenpflichtig – etwa 40 Euro)
Das Zertifikat wird Ihnen von der Finanzverwaltung auf einem speziellen Stick gespeichert und bietet die gleiche Sicherheit wie eine Signaturkarte.
Elster-Plus (kostenpflichtig – je nach Hersteller)
Das Zertifikat wird auf einer Signaturkarte gespeichert (Kartenlesegerät erforderlich). Die kostenfreie Elster-Basis-Variante ist für die Finanzbuchhaltung völlig ausreichend.
Wann kann ich die erste Übermittlung mit Zertifikat ausprobieren?
Sofort. Die aktuellen Versionen der Finanzbuchhaltung (ab 6.9.0.4) enthalten bereits die Möglichkeit, ein gespeichertes Zertifikat zu verwenden:
Mit dem Button „Zertifikate“ können Sie auch mehrere vorhandene Zertifikate speichern und verwalten und bei der Elsterübertragung auswählen. Dort finden Sie auch einen direkten Link zur Beantragung eines Zertifikates.
Die Auswahl „0 – ohne Authentifizierung“ wird in der Version für 2013 abgeschaltet und kann nicht mehr gewählt werden.
Hier finden Sie ein PDF mit der genauen Ablauffolge der Zertifikats-Beantragung.
Elster Zertifikat beantragen (1.2 mb)